Die in der nachfolgenden Liste angegebenen Mailadressen sind
zur Verwaltung zu verwenden. Eine Benutzung für Werbemails etc. ist ausdrücklich nicht zulässig.
Dieser Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
Für alle angegebenen e-Mail Adressen gilt daher ausdrücklich nicht die Zugangseröffnungsvermutung des § 3a VwVfG. Insoweit ist auch kein öffentlicher Signaturschlüssel hinterlegt.